Das Voslapper Watt wurde Anfang der 1970er Jahre auf etwa 15 Quadratkilometern aufgespült und eingedeicht. Diese Flächen wurden dem Wattenmeer entrissen - ein Lebensraum, der von der UNESCO als Welterbe der Menschheit anerkannt wurde. Da die Industrieansiedlung überschaubar blieb, eroberte sich die Natur weite Areale wieder zurück.
Dort wurden die Naturschutzgebiete Voslapper Groden Nord und Süd ausgewiesen. Diese sind als Vogelschutzgebiete gemeldet und gehören damit zum EU-weiten Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000. Seitens der Hafenwirtschaft bestehen Interessen, diese Flächen industriell zu nutzen. Der NABU setzt sich für den Erhalt der ökologisch besonders wertvollen Flora und Fauna in diesen Vogelschutzgebieten ein. Über aktuelle Entwicklungen in Sachen Naturschutz informiert der Nabu auf den Unterseiten zu den Naturschutzgebieten im Nord- und Südteil.
Dr. Thiemo Karwinkel, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Institut für Biologie- und Umweltwissenschaften an der Universität Oldenburg, berichtet von dem, was er im Jahr 2022 im Voslapper Groden Süd vorgefunden hat.
Gemeinschaft regionaler Natur- u. Umweltschutzvereine,
Wilhelmshaven und Umzu (GNU)
10.01.2012
Der Voslapper Groden Süd muss Naturschutzgebiet bleiben!
Die Ankündigung einer Machbarkeitsstudie mit der Option einer gewerblichen Nutzung des Naturschutzgebiets Voslapper Groden Süd durch den Geschäftsführer der
JadeWeserPort Logistics Zone veranlasst die in der Gemeinschaft GNU zusammengeschlossenen regionalen Natur- und Umweltschutzverbände zu dieser
Resolution:
1. Der südliche Voslapper Groden ist in unserer Küstenregion ein einmaliges Refugium für Flora und Fauna - Rückzugsgebiet für seltene und vom Aussterben bedrohte Arten. Er hat sich durch ungleiche Aufspülhöhen, fehlende Entwässerung und die vielfältigen Bodenmischungen aus mehreren Erdzeitaltern in einer 35-jährigen Brache zu einem Lebensraum entwickelt, der nicht zu ersetzen ist.
2. Das Gebiet steht mit seinen 27 verschiedenen Biotoparten und seinen 91
geschützten Pflanzen- und Tierarten unter dem Schutz europäischen und nationalen Rechts und grundsätzlich nicht zur Disposition kommunaler Planung für
Gewerbeansiedlungen. Der Europäische Gerichtshof hat in einem die Leybucht betreffenden Urteil entschieden, dass nur der Schutz der menschlichen Gesundheit und die öffentliche Sicherheit
Vorrang haben können.
3. Die GNU verschließt sich nicht der Wirtschaftsförderung in Wilhelmshaven und Umgebung. Die in dieser Gemeinschaft
verbundenen Organisationen bieten ihre spezielle Expertise konstruktiv zur Mitwirkung bei der Planung von Gewerbeflächen an.
Eine Vernichtung des Naturkleinods Voslapper Groden Süd würde jedoch auf entschlossenen Widerstand stoßen.
4. Wehret den Anfängen! Der Auftrag für die Machbarkeitsstudie wird von der GNU als Warnzeichen verstanden. Die Studie wird sich naturgemäß auf die Suche nach Schlupflöchern zur Umgehung des Schutzstatus konzentrieren. Die GNU wird die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und ggf. die Öffentlichkeit über die Gefahr einer verhängnisvollen Entwicklung informieren.
5. Dass das mit dem europäischen ‚Natura 2000 Netz’ verknüpfte Schutzgebiet
Voslapper Groden Süd mittelfristig als ‚Logistics Zone II’ attraktiv gemacht werden soll, liegt nicht im öffentlichen
Interesse. Das Vorhaben der gewerblichen Ausbeutung dieses unersetzlichen Naturreservates geht alle Bürger etwas an.
Das Naturschutzgebiet Voslapper Groden Süd muss dauerhaft erhalten bleiben!
Gemeinschaft regionaler Natur- und Umweltschutzverbände –
Wilhelmshaven und Umzu (GNU)
● Biologische Schutzgemeinschaft Hunte-Weser-Ems e. V. (BSH)
● Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen e.V. (BUND) Kreisgruppe Wilhelmshaven
● Deutscher Alpenverein e.V. (DAV) Sektion Wilhelmshaven
● Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. (LBU)
Vertretung Wilhelmshaven
● Naturfreunde Deutschlands e.V. Ortsgruppe Wilhelmshaven
● Naturschutzbund Deutschland (NABU) Wilhelmshaven e.V.
● Tierschutz-Aktiv-Friesland und Umzu e.V.