Auf der Spülfläche gilt ohnehin seit Jahren ein Betretungsverbot, dies wurde nun durch zusätzliche Schilder mit Hinweisen zum Strandbrüterschutz untermauert.
Der Sandregenpfeifer ist als Brutvogel gemäß der Roten Liste gefährdeter Tierarten deutschlandweit „vom Aussterben bedroht“ und auch in Niedersachsen „stark gefährdet“.
Sein besonderer Lebensraum wird dem kleinen Watvogel oft zum Verhängnis: Er brütet auf Sandstränden. Mit diesen ökologischen Ansprüchen steht er in direkter Konkurrenz mit den zahlreichen Erholungssuchenden, die dort ihre Freizeit verbringen. Wird er zu oft beim Brutgeschäft gestört und muss sein Nest gegen Spaziergänger oder Hunde verteidigen, können die Eier oder bereits geschlüpfte Küken von Wind und Regen auskühlen, in der Sonne überhitzen oder anderen tierischen Nesträubern wie Möwen oder Krähen zum Opfer fallen.
Mit dem Bau des JadeWeserPorts wurde auch vor dem neuen Deich unmittelbar nördlich vom Hafen eine kleine Fläche von ca. 6 Hektar aufgespült: Wilhelmshavens einziges Vorland-Relikt, überwiegend Verlandungszone. Die Fläche unterliegt keinem Gebietsschutz, allerdings sind Strandwälle, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich auch außerhalb von Schutzgebieten gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG). Für die Spülfläche ist ohnehin ein Betretungsverbot an der Zuwegung ausgeschildert, das jedoch zu oft ignoriert wird.
Um dem Nachdruck zu verleihen, hat die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Wilhelmshaven auch bereits in den Vorjahren Schilder zur Brutzeit aufgestellt, die auf das Betretungsverbot von April bis Juli und die Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft hinweisen.
Seit einigen Jahren schon brüten dort Sandregenpfeifer mit etwa drei Paaren, ihr einziger Brutplatz in Wilhelmshaven.
„Störungen der Brutvögel gilt es nun konsequent zu vermeiden, um ihren Fortpflanzungserfolg nicht zu gefährden. Hier ist nun unsere Rücksichtnahme akut gefordert“ macht Anna-Jurina Finkenstaedt von der Stadt Wilhelmshaven deutlich.
Aktuell hat der NABU die behördliche Aufstellung der Schilder tatkräftig unterstützt. Die Finanzierung wurde durch den NLWKN als Obere Naturschutzbehörde des Landes Niedersachsen bereitgestellt, der dem Schutz dieser Art mit landesweit weniger als 100 Brutpaaren „höchste Priorität“ einräumt.
Deutschlandweit ist es übrigens ganzjährig gesetzlich verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 BNatSchG).
Der Sandregenpfeifer legt vier gesprenkelte Eier in eine Mulde in den Sand – auf einer mit Muschelschill übersäten Fläche fällt das optisch kaum auf. Nach vier Wochen Bebrüten schlüpfen die Küken, nach weiteren vier Wochen Hudern der Nestflüchter sind diese flügge. Sie ernähren sich vorzugsweise von Insekten, die sie auch im Spülsaum oder in der Salzwiese finden.
Brutreviere sind aus Platzmangel wegen dem Freizeit-Nutzungsdruck an Niedersachsens Küste äußerst selten, Wilhelmshavens Spülfeld könnte im Vorjahr unter den erfolgreichsten Brutplätzen gewesen sein. Sogar auf den Ostfriesischen Inseln mit ihren ausgiebigen Stränden erfordern sie besondere Schutzbemühungen.
Weitere Informationen finden sich im Faltblatt „Strandbrüter schützen“ auf der Website der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer sowie einlaminiert an den Schildern.
Sandregenpfeifer sind von Natur aus gut getarnt in ihrem Lebensraum und nur mit Geduld und Fernglas vom geteerten Weg außen am Deichfuß aus-zumachen. Der Prieldurchbruch durch den schmalen Strandwall ist beim täglichen Hochwasser außendeichs Wilhelmshavens einzig verbliebener Rastplatz für Watvögel und daher rund ums Jahr besonders störungsempfindlich. „Sandregenpfeifer können hier als Zugvögel ganzjährig beobachtet werden. Während der spätsommerlichen Hauptzeit des Vogelzugs Richtung südlicher Überwinterungsgebiete rasten sie mit bis zu 400 Exemplaren auf dem neuen Voslapper Vorland“, erläutert Florian Carius vom NABU Wilhelmshaven, der hier regelmäßig ehrenamtlich Vögel zählt.
Satirisches Erklär-Video zum Sandregenpfeiffer- Schutz des gemeinsamen Wattenmeer-Sekretariats
https://www.youtube.com/watch?v=gRNbHpVV7v0&ab_channel=WaddenSeaWorldHeritage
Faltblatt der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer zum Strandbrüterschutz
https://www.nationalpark-wattenmeer.de/mediathek/strandbrueter-schuetzen/
Artenschutz-Vollzugshinweise zum Sandregenpfeiffer des NLWKN
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/25835
Pressemitteilung der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland vom 21.06.2024: „POL-WHV: Schutz gefährdeter Vogelarten - Stadt Wilhelmshaven und Polizei geben Verhaltenshinweise“
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68442/5806669
Carius, F. & Dirk, T. (2023): „Beachtlicher Sandregenpfeifer-Bruterfolg in Wilhelmshaven“. In: Natur- und Umweltschutz - Zeitschrift der Naturschutz- und Forschungsgemeinschaft Der Mellumrat e.V., Band 22 – Heft 2, S. 27ff.
https://www.mellumrat.de/wp-content/uploads/2023/12/Mellumrat_2-2023_klein.pdf
Pressemitteilung der Stadt Wilhelmshaven vom 25. März 2024 „Betreten verboten: Sandregenpfeifer brüten auf dem Voslapper Vorland“
https://www.wilhelmshaven.de/Aktuelles/56097-Betreten-verboten%3A-Sandregenpfeifer-br%C3%BCten-auf-dem-Voslapper-Vo.html
Pressemitteilung der Stadt Wilhelmshaven vom 28.April 2023:
„Artenschutz für Sandregenpfeifer: Naturschutzbehörde und NABU beschildern Brutplätze im Vorland“
https://www.wilhelmshaven.de/Themen/Bekanntmachungen/43811-Seltene-Vogelart%3A-Unbekannte-stehlen-Hinweisschilder.html
Pressemitteilung der Stadt Wilhelmshaven vom 14. Juli 2021: „Seltene Vogelart: Unbekannte stehlen Hinweisschilder“
https://www.wilhelmshaven.de/Themen/Bekanntmachungen/43811-Seltene-Vogelart%3A-Unbekannte-stehlen-Hinweisschilder.html