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Artenschutz geht vor - Kein Umspannwerk im Vogelschutzgebiet Voslapper Groden!

 

Die seit den Jahren 2006 /2007 ausgewiesenen EU Natura 2000-Vogelschutzgebiete „Voslapper Groden- Nord“ und „Voslapper Groden- Süd“ sind aufgrund ihrer besonderen Bodenvielfalt Areale mit einzigartigem ökologischen Wert, in denen sich seltene bedrohte Vogelarten wie Rohrdommel, Blaukehlchen, Schilfrohrsänger, Wasserralle oder Tüpfelsumpfhuhn sowie weitere wertbestimmende Pflanzenbestände dauerhaft ansiedelten. Die insgesamt 655 ha große Fläche besitzt landesweit eine entsprechend hohe ökologische Bedeutung und steht mittels der gültigen Fauna-Flora-Habitats Richtlinien (FFH) unter strenger Kontrolle der zuständigen Behörden.

 

Die gesamte Region darf nur in Ausnahmefällen betreten werden, um tiefgreifende Störungen zu vermeiden. So gilt auch für den geplanten Neubau des Umspannwerkes mit dazugehöriger Trasse „Wilhelmshaven-Conneforde“ nicht allein das in den Natura 2000- Schutzgebieten vorherrschende Tötungs- und Störungsverbot nach §44, Absatz 1, Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), auch die Frage nach dem Sinn und Zweck eines Natura 2000-Schutzgebietes steht thematisch im Fokus.

 

Die Europäische Union beschloss im Jahr 1992 als Reaktion auf die Biodiversitätskonvention in Rio die Errichtung eines Schutzgebietsnetzes (Natura 2000) mit der Zielsetzung, wildlebende Arten und deren Lebensräume in einer europaweiten Vernetzung wertvoller Naturlandschaften zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der (Zitat)“Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse“.

 

In den Natura 2000-Gebieten herrscht ein strenges „Verschlechterungsverbot“. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich nach der Habitat-Richtlinie (Artikel 6, Absatz 2) „geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und Störungen der Arten (..) strikt zu vermeiden“. 

 

Die Vielfalt an unserem Küstenstreifen ist ein Glück für den Norden: Der Voslapper Groden ist mit seinem vielfältigen Wechsel von Sümpfen und Schilfröhrichten, Kleingewässern, Dünengebieten und einem Bestand seltener Orchideenarten ein Synonym für eine ideale, unberührte Zufluchtsstätte extrem selten gewordener Vogelarten. Die Lage schafft Grundbedingungen, die an vergleichbaren Orten dank äußerer agrarwirtschaftlicher oder industrieller Einflüsse längst verloren gingen.

 

Man kann das Areal aus Platzmangelgründen und reiner Freude an der wirtschaftlichen Nutzung daher nicht beliebig umdefinieren: Ein Umspannwerk wie Trassenneubau im Voslapper Groden beeinträchtigt den Artenschutz im erheblichen Maße und ist entsprechend klar zu verurteilen. Energiewende sollte nicht auf dem Rücken des Natur- und Artenschutzes ausgetragen werden!

 

Die Aussage des Umweltministers Lies zum möglichen künftigen Standort Voslapper Groden „müssen wir noch was machen, da ist noch Arbeit, die vor uns liegt“, in der optimistischen Aussicht, ein Vogelschutzgebiet - mittels etwas Hintergrundarbeit am Bundesumweltministerium - umzuverlegen, ist nicht nur rechtlich bedenklich, sondern gibt ein falsches Signal in Zeiten eines dramatischen Artensterbens.

 

Unsere Gegenwart zeichnet sich aus durch die allerhöchste Notwendigkeit, Biodiversität zu fördern anstatt die letzten wesentlichen Grundlagen zu zerstören, die langfristig auch unsere eigene Überlebensbasis bildet.

 

Der NABU Wilhelmshaven fordert daher den unbedingten Erhalt des Vogelschutzgebietes Voslapper Groden-Nord und verurteilt die Stellungnahme seitens eines Umweltministers, der grundsätzlich für den Schutz dieser Flächen verantwortlich ist.

Entsprechend kritisch sieht der NABU den potentiell diskutierten Standort am Ortseingang Sengwarden, wo das geplante Bauvorhaben Landschaftsbild wie Lebensqualität erheblich zu beeinträchtigen droht. 

 

Wir wünschen uns von der Firma TenneT, wie von der Politik und zuständigen Verwaltungen eine umsichtigere alternative Standortanalyse, die sowohl Mensch wie Natur gerecht werden kann, gegebenenfalls auch außerhalb des Wilhelmshavener Stadtgebietes.